So werden Sie bei uns Mitglied!
Aktive Mitgliedschaft
Sie sind mindestens 18 Jahre alt, haben die staatliche Fischerprüfung erfolgreich abgelegt und besitzen den staatlichen Fischereischein.
Sollten Sie noch nicht im Besitz eines staatlichen Fischereischeines sein, wir bieten einmal pro Jahr einen Vorbereitungslehrgang zur staatlichen Fischerprüfung an.
Mitgliedschaft in der Jugendgruppe
Du bist mindestens 10 Jahre alt und besitzt den staatlichen Jugend-Fischereischein.
Für die Beantragung der Mitgliedschaft im Fischereiverein Dinkelsbühl e. V. steht Ihnen unser Aufnahmeantrag (hier oder als PDF-Datei unter Downloads) zur Verfügung. Der Aufnahmeantrag kann direkt am PC ausgefüllt werden. Weitere Gebühren- und Beitragsätze können Sie hier einsehen.
Bitte senden Sie diesen sorgfältig ausgefüllt und unterschrieben an die nachstehende Anschrift unseres 1. Vorsitzenden.
Fischereiverein Dinkelsbühl e. V.
1. Vorsitzender
Andreas Regele
Unterdorf 6
91602 Dürrwangen
Arbeitsdienstleistung
Um unseren Hege - und Pflegeaufgaben an unseren Gewässern gerecht werden zu können, ist jedes aktive Mitglied zur Leistung von 15 Arbeitsstunden im Jahr verpflichtet.
Keinen Arbeitsdienst leisten:
- Schwerbehinderte können sich vom Arbeitsdienst befreien lassen
Als Ersatz für nicht geleistete Arbeitsdienststunden wird am Jahresende eine Gebühr in Höhe von 10,-€ pro nicht geleisteter Stunde erhoben. Diese wird mit dem neuen Jahresbeitrag rückwirkend abgerechnet.
Beitragsermäßigungen
Keinen Mitgliedbeitrag zahlen:
- Ehrenmitglieder
Junioren
Jugendliche ab 10 Jahre, können Mitglied im Fischereiverein werden.
Sobald ein Jugendlicher 18 Jahre alt geworden ist, wird er im darauf folgenden Jahr als Senior geführt.